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Kehrwoche – Pflichten und Rechte erklärt

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Kehrwoche – Pflichten und Rechte erklärt

Kehrwoche: Rechte und Pflichten – Das musst du wirklich tun

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kehrwoche ist in vielen süddeutschen Gemeinden eine bindende Reinigungspflicht für Mieter
  • Gehwege, Höfe und Treppenhäuser gehören dazu – aber nicht dein privates Apartment
  • Der Wechsel funktioniert nach festem Turnus und ist rechtlich klar geregelt

Im Alltag stolpert man immer wieder über die mysteriöse „Kehrwoche" – ein südwestdeutsches Phänomen, das viele Mieter verwirrt. In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist sie nicht optional, sondern verbindlich. Doch welche Arbeiten gehören tatsächlich dazu? Und was kann ich ablehnen? Dieser Guide klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist eine Reinigungspflicht, die in vielen süddeutschen Wohnhäusern im Mietvertrag oder der Hausordnung verankert ist. Sie verpflichtet Mieter reihum, die Gemeinschaftsflächen des Hauses zu reinigen. Der Name stammt daher, dass jeder Mieter eine Woche lang diese Aufgaben übernimmt – und dann der nächste dran ist. Es ist keine Erfindung einzelner Hausverwalter, sondern eine tradierte und rechtlich anerkannte Ordnung.

Was gehört dazu und was nicht?

Zur Kehrwoche gehören typischerweise der Gehweg vor dem Haus, der Innenhof, das Treppenhaus und eventuell die Eingangstür. Das Wischen und Kehren dieser Flächen ist Standard. Auch Schneeräumung und Streudienste im Winter können Teil der Pflicht sein – je nach Hausordnung.

Was dagegen NICHT zur Kehrwoche gehört: deine private Wohnung, Balkone oder Terassen von anderen Mietern, und auch nicht die Reinigung von Fenstern oder Außenwänden des Hauses. Diese Aufgaben müssen vom Vermieter oder durch professionelle Gebäudereinigung erfolgen.

Wann bin ich dran – wie funktioniert der Wechsel?

Der Turnus ist meist in der Hausordnung festgehalten. Ist beispielsweise ein fünfstöckiges Haus mit zehn Parteien vorhanden, hat jeder Mieter statistisch alle zehn Wochen einmal Kehrwoche. Ein Aushang im Treppenhaus oder eine Liste beim Vermieter zeigt, wann genau du dran bist. Für neue Mieter gibt es oft einen Platz in diesem Turnus – manche Hausordnungen sehen auch vor, dass Neumieter die erste Kehrwoche direkt übernehmen.

Hinweis: Wenn dein Mietvertrag die Kehrwoche nicht erwähnt, bist du nicht verpflichtet, sie zu machen. Überprüfe deine Unterlagen!

Was passiert bei Streit oder Unklarheiten?

Viele Mieter fragen: Was, wenn ich meine Kehrwoche vergesse oder schlecht mache? Der Vermieter darf dich abmahnen – und bei wiederholtem Verstoß sogar kündigen. Das ist rechtlich haltbar, wenn die Kehrwoche Teil des Mietvertrags ist.

Umgekehrt: Wenn du die Kehrwoche als unrechtmäßig ansehen möchtest, kannst du dies mit dem Vermieter klären. Manche Regelungen gelten als unangemessen, besonders wenn sie zu aufwendig sind. Ein Anwalt für Mietrecht kann hier helfen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Kehrwoche bezahlen, wenn ich sie an jemanden abgeben will?
Nein, es gibt keinen Standard-Preis. Du kannst mit Nachbarn vereinbaren, dass sie deine Woche übernehmen – gegen Bezahlung oder im Tausch. Der Vermieter muss das nicht erlauben, wenn die Hausordnung es verbietet.

Bin ich als Senior oder mit Behinderung von der Kehrwoche befreit?
Gesetzlich besteht kein automatischer Anspruch auf Befreiung. Allerdings können Mieter eine Befreiung fordern, wenn die Kehrwoche eine unzumutbare Belastung darstellt. Spreche mit deinem Vermieter oder hole rechtliche Beratung.

Kann der Vermieter die Kehrwoche einfach abschaffen?
Ja, wenn er professionelle Reinigung anordnet – allerdings muss er das transparent kommunizieren und kann dann auch Kosten auf die Nebenkosten umlegen.

Tipp: Dokumentiere deine Kehrwoche fotographisch, wenn Nachbarn ständig meckern. So hast du Beweis für saubere Arbeit – das spart Ärger!

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